Nach der Anmeldung in der Fahrschule musst du einen Führerscheinantrag bei deiner Fahrerlaubnisbehörde stellen. Zuständig für Deinen Antrag ist das Staßenverkehrsamt Deines derzeitigen Wohnortes. Wir übernehmen jedoch alle notwendigen Formalitäten zu Deinem Führerscheinantrag in den Bezirken Schmallenberg, Eslohe und Meschede für Dich.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags ist ca. 3 - 4 Wochen. Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
- Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17
- Formular des Antragstellers
- Formular über die Begleitperson Begleitendes Fahren ab 17 (HSK Formulare und Infos)
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins durch den ADAC München, Ridlerstr.35, 80339 München
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Downloads.